Das CWA Kinderheim erhält wie die meisten sozialen Einrichtungen in Nepal keinerlei staatliche Unterstützung und hat kein reguläres Einkommen. Finanzielle Zuwendungen kommen ausschliesslich durch private Spenden aus dem Ausland und die Übernahme von Patenschaften.
Da die weit verbreiteten Einzel-Patenschaften oft zu sozialen Ungleichbehandlungen der Kinder führen, bitten wir um die Übernahme von so genannten Kollektiv-Patenschaften. Dabei wird nicht nur ein einzelnes Kind unterstützt, sondern Ihr Geld fließt in den Gemein-Pool des Kinderheims.
Die gesamten Ausgaben für ein Kind betragen 180 SFr. pro Monat oder 2‘160 SFr. pro Jahr (Stand Sommer 2021).
Es ist auch möglich, nur die Kosten für die Schulbildung zu übernehmen. Diese betragen für Schulgeld, Schuluniform und Schulmaterial pro Kind 600 SFr. im Jahr.
Unabhängig davon ist jede Spende für die Unterstützung des Kinderheims willkommen.
Bereits 2005 wurde im Kinderheim durch den Vorstand des Vereins in der Schweiz eine einfache Buchhaltung eingeführt, bei der alle Ausgaben und Einnahmen erfasst werden. Die Heimleitung in Nepal sendet monatlich das Kassenbuch und die Kontoauszüge an den Vorstand in die Schweiz. Zusätzlich werden jährlich alle Belege und Rechnungen vor Ort geprüft. Somit besteht volle Transparenz über die Verwendung der gesammelten Spendengelder und wir können garantieren, dass 100 % Ihres gespendeten Geldes direkt im Kinderheim ankommt.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins Children Welfare Association Schweiz ist bisher in den Kantonen BS, BL, SO, und ZH anerkannt. Erfahrungsgemäss sind Zuwendungen auch in anderen Kantonen entsprechend der gesetzlichen Regelungen absetzbar. Ab einer Spende von Fr. 100.- werden im Januar des Folgejahres Spendenbescheinigungen versendet.
Spenden aus Deutschland werden über den Verein ‚Freunde Nepals e.V.‘ in München abgewickelt. Bitte überweisen Sie auf das Sammelkonto Peter Vecker, DKB Bank Berlin, IBAN DE63 1203 0000 0016 1089 53, Swift Code: BYLADEM1001
Vermerk: CWA Nepal
Bitte geben Sie auch Ihre Adresse mit an, da sonst die Spendenbescheinigungen nicht zugestellt werden können.
Um Spendenbescheinigungen für das Jahr der Einzahlung zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Betrag bis zum 20. Dezember auf dem Konto eingegangen ist. Die Spendenbescheinigungen werden dann im Januar des Folgejahres versendet.
Es besteht ein Cumulus-Konto für den Verein mit der Cumulus-Nr. 2099 407 051 317 und es ist möglich, Ihre gesammelten Punkte an das CWA Kinderheim zu spenden. Dies kann nur online beantragt werden und nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.migros.ch/cumulus/de/login.html. Gerne sind wir Ihnen bei der Einrichtung Ihres Login ‚M-connect‘ und der Übertragung Ihrer Cumulus-Punkte behilflich.
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ein Teil ihres Vermögens auch über das Leben hinaus für gemeinnützige Projekte verwendet wird. Eine Erbschaft oder ein Legat ist ein lebendiges Zeichen des sozialen Engagements und ein wertvolles Geschenk für die Zukunft der bedürftigen Kinder in Nepal.
In einem gemeinsamen Gespräch mit einem Treuhänder oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann eine Berücksichtigung in Ihrem Testament gefunden werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
info@kinderheim-nepal.ch